Um fehlerhaften Veröffentlichungen von Vergütungsfestsetzungsbeschlüssen im Insolvenzverfahren vorzubeugen und so für die Beteiligten Rechtssicherheit zu schaffen, sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates eine Änderung von § 64 II InsO vor. Dazu hat die BRAK Stellung genommen.
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen