Am 28.05.2020 hat das International Accounting Standards Board (IASB) eine Änderung an IFRS 16 verabschiedet. Leasingnehmer sollen damit von der Beurteilung befreit werden, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation darstellt. Darauf weist die WPK hin.
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