Die gesetzlichen Regelungen Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen sehen bislang den Beginn der Mitteilungspflichten für Juni 2020 vor. Mit dem Corona-Steuerhilfegesetz wird das BMF ermächtigt, abweichende Bestimmungen in einem BMF-Schreiben zu erlassen, um die Umsetzung EU-rechtlicher Bestimmungen hinsichtlich der Fristen zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen zeitnah sicherzustellen. Dazu haben WPK und BStBK Stellung genommen.
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