Das FG Baden-Württemberg entschied zu erbschaft- und schenkungsteuerlichen Folgen einer Teilerbauseinandersetzung drei Jahre nach Erbfall, wenn das auf einen Miterben übertragene Hofgut kurz nach der Auseinandersetzung veräußert wird (Az. 7 K 3078/18 und 7 K 3343/18).
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