Am 12.05.2020 verabschiedete das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) den Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 28 (DRS 28), der erstmals für nach dem 31. Dezember 2020 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden ist. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. Das berichtet die WPK.
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