Die BRAK hat erneut angeprangert, dass unter dem Deckmantel eilbedürftiger Corona-Maßnahmen versucht wird, Gesetzgebung durch die Hintertür zu betreiben. Anlass hierzu gab ein Gesetzentwurf des BMF, der zwei grundlegende Änderungen der AO – einerseits zur absoluten Verjährung der Steuerhinterziehung und andererseits zur strafrechtlichen Einziehung von verjährten Steueransprüchen – vorsah, deren Zusammenhang mit den eilbedürftigen Corona-Regelungen nicht ansatzweise erkennbar war und ist.
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