Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, ob das streitgegenständliche Probeneinlasssystem für ein Massenspektrometer in Pos. 8424 oder in Pos. 9027 der KN einzureihen ist und ob es sich um eine kombinierte Maschine i. S. der Anm. 3 zu Abschn. XVI der KN handelt (Az. VII R 12/18).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen