Der BFH entschied, dass verbliebene negative Einkünfte des Erblassers aus der Vermietung eines Hauses in der Schweiz nicht im Wege der Erbfolge auf den Erben übergehen (Az. I R 23/17).
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Der BFH entschied, dass verbliebene negative Einkünfte des Erblassers aus der Vermietung eines Hauses in der Schweiz nicht im Wege der Erbfolge auf den Erben übergehen (Az. I R 23/17).
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