Die Bundesregierung erläutert in ihrer Antwort (19/19391) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a des Einkommensteuergesetzes.
Die MFA-Gehälter steigen je nach Tätigkeitsgruppe und Berufsjahr um 2,5 bis 22,3%, über alle Tarifgruppen liegt die Erhöhung bei 7,4%. Auch die Ausbildungsvergütungen wurden um bis zu 5% erhöht.