Das VG Koblenz entschied, dass Beamte eine besondere Pflicht trifft, die Höhe der ihnen ausgezahlten Bezüge zu überprüfen, andernfalls müssen zu viel geleistete Bezüge regelmäßig dem Dienstherrn zurückgezahlt werden (Az. 5 K 137/20.KO).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen