Das SG Berlin hat das Jobcenter Berlin Steglitz-Zehlendorf verpflichtet, die eigentlich unangemessen hohen Mietkosten einer alleinerziehenden Mutter vorläufig weiter zu übernehmen. Der Anspruch ergebe sich aus einer Sonderregelung aus Anlass der Corona-Krise, die erst Ende März in Kraft getreten ist (Az. S 179 As 3426/20 ER).

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