Der Bundesrat hat sich am 15. Mai 2020 in verkürzter Frist mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Steuerrechts befasst, den die Bundesregierung am 7. Mai 2020 auf den Weg gebracht hatte. Sie will Beschäftigte und Unternehmen in der Corona-Krise unterstützen: durch Senkung des Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie und Steuererleichterungen beim Kurzarbeitergeld.
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