Der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen soll von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Die Steuersenkung soll vom 1. Juli dieses Jahres bis zum 30. Juni 2021 gültig sein, heißt es in dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (19/19150).
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