Das LSG Darmstadt entschied, dass Sozialhilfeempfänger keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen für die Bevorratung von Lebensmitteln haben (Az. L 4 SO 92/20 B ER).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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