Die Europäische Kommission hat einen Verordnungsvorschlag COM (2020)183 final über befristete Maßnahmen in Bezug auf die Hauptversammlungen Europäischer Gesellschaften (SEen) und die Generalversammlungen Europäischer Genossenschaften (SCEen) vorgelegt. Darauf weist die BRAK hin.
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