Der Auftrag eines Mieters an eine Legal-Tech-Plattform, die „Mietpreisbremse“ durchzusetzen und die Miete auf das höchstzulässige Maß herabzusetzen, kann nach der gegenwärtigen Fassung des RDG nicht mehr als eigenständige Inkassodienstleistung bewertet werden, die nach dem RVG vergütungspflichtig ist. So das LG Berlin (Az. 64 S 95/19). Auf dieses Urteil weist die BRAK hin.

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