Die Bundesregierung hat die bestehende Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows mit Blick auf die Corona-Pandemie und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen um ein Sofortprogramm für KMU sowie Freiberufler erweitert. Der DStV fordert für die Beratung durch Steuerberater im Antragsverfahren weitergehende Klarstellungen zu den erforderlichen Qualitätsnachweisen..
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