Die Mitgliedstaaten können Landwirte, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind, mit bis zu 5.000 Euro und kleine Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft mit bis zu 50.000 Euro entschädigen. Dazu können Mitgliedstaaten, denen noch Mittel aus den Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung stehen, dieses Geld einsetzen. Darauf weist die EU-Kommission hin.
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