Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob in den Fällen, in denen eine Erzeugerorganisation bestimmte Gegenstände zu einem durch in einen Betriebsfonds geleistete EU-Fördermittel subventionierten Preis an einzelne Erzeuger liefert, die Mitglied der Erzeugerorganisation sind, nur eine mittelbare Begünstigung der Erzeugerorganisation vorliegt, die durch die unmittelbare Begünstigung der jeweiligen Erzeuger überlagert wird (Az. XI R 26/19).
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