Gehen auf einem Kontokorrentkonto des Steuerschuldners nach Überschreitung des vereinbarten Kreditrahmens Gutschriften aus zuvor an die Bank abgetretenen Forderungen ein, haftet die Bank nach § 13c UStG für die im Zahlungsbetrag enthaltene Umsatzsteuer. Dies entschied das FG Münster (Az. 5 K 2400/17).
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