Der Bundesrat hat 15.05.2020 dem vom Bundestag beschlossenen „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ grünes Licht erteilt. Es schafft weitere Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld, enthält Sonderregelungen für die betriebliche Mitbestimmung und sorgt für Verbesserungen bei der Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten.
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