Das durch eine Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf angeordnete Verbot des Verkaufs alkoholischer Getränke zum Außer-Haus-Verzehr ist rechtswidrig. Das hat das VG Düsseldorf entschieden und damit einem Eilantrag eines Lebensmitteleinzelhandels-Unternehmens stattgegeben. (Az. 7 L 903/20).
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