Das OLG Frankfurt hat den Fluggesellschaften KLM und Air France untersagt, Ticketzuschläge von 125 bis 3.000 Euro von Kunden zu verlangen, die ihre Flüge nicht vollständig oder nicht in der gebuchten Reihenfolge antreten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen die Strafgebühren geklagt (Az. 2 – 24 O 47/19 und 2 – 24 O 48/19).
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