Mit dem BMF-Schreiben werden die umsatzsteuerrechtlichen Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1. Januar 2020 durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 im Umsatzsteuer-Anwendungserlass nachvollzogen (Az. III C 3 – S-7359 / 19 / 10010 :001).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen