Der Betriebsrat eines Logistikunternehmens hat in einem Verfahren vor dem ArbG Wesel gegen das Unternehmen eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Videoüberwachung von Mitarbeitern zur Kontrolle der Einhaltung der im Rahmen der Corona-Pandemie empfohlenen Sicherheitsabstände erwirkt.
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