Die BRAK hat dem Gesetzgeber in der Vergangenheit mehrfach angeboten, bei infolge der Pandemie notwendigen Gesetzesänderungen mit sehr kurzfristigen Stellungnahmen und Fachgesprächen zu unterstützen. Auch hinsichtlich des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Arbeits-und Sozialgerichtsbarkeit während der COVID-19-Epidemie sowie zur Änderung weiterer Gesetze (COVID-19 ArbGG/SGG-AnpassungsG) hat die BRAK trotz der sehr kurzen Frist an das BMAS eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben.
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