Die Klage einer zu Unrecht gekündigten Mieterin auf Ersatz des durch die Anmietung und Renovierung von Ersatzräumlichkeiten entstandenen Schadens hatte vor dem LG Coburg überwiegend Erfolg. Vor allem wegen der vorsätzlich erfolgten unwirksamen Kündigung schied ein Mitverschulden der gewerblich tätigen Mieterin aus (Az. 15 O 639/18).
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