Die WPK informierte über Erleichterungen bei der Registrierung von WP/vBP und Berufsgesellschaften als Berater beim BAFA durch die Vorlage einer qualifizierten Mitgliedsbescheinigung der WPK. Im Einzelnen blieben die notwendigen Nachweise für eine BAFA-Registrierung aber noch zu konkretisieren. Über diese informiert die WPK.
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