Die Besteuerung international tätiger Unternehmen soll dort erfolgen, wo die Unternehmen ihre unternehmerischen Aktivitäten entfalten und wirtschaftliche Wertschöpfung erzielen. Dies solle insbesondere Unternehmen mit digitalisierten Geschäftsmodellen umfassen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/18317).
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