Das Bundeskabinett hat am 22.04.2020 die Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche zur Kenntnis genommen. Das BMAS wird die Verordnung nun kurzfristig erlassen.
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Das Bundeskabinett hat am 22.04.2020 die Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche zur Kenntnis genommen. Das BMAS wird die Verordnung nun kurzfristig erlassen.
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