Am 27.03.2020 wurde das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ im Bundesgesetzblatt verkündet. Es enthält unter anderem Regelungen zur Abmilderung der Folgen der aktuellen Coronavirus-Pandemie im Hinblick auf das Insolvenzrecht, das Gesellschaftsrecht und auf Kleinstunternehmen. Die WPK weist hierzu auf Einzelheiten hin.
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