Die EU-Kommission hat eine weitere von Deutschland angemeldete Beihilferegelung genehmigt, mit der sie bereits am 22. März 2020 angenommene Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft nach Ausbruch des Coronavirus ausweitet. Insbesondere ermöglicht die Erweiterung die Gewährung von Fördermitteln durch andere regionale Behörden und Förderbanken, die nicht unter die bestehenden Maßnahmen fallen.
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