Mit der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, die am 27.04.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und am 28.04.2020 in Kraft tritt, werden auch einige Tatbestände der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geändert. Dazu hat das BMVI Einzelheiten veröffentlicht.

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