Das BMF weist darauf hin, dass im Hinblick auf Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten, etwa mit Luxemburg, den Niederlanden und Österreich, ein erhöhtes Maß an Home-Office-Tagen zu einer Änderung der Aufteilung der Besteuerungsrechte und damit zu einer Änderung der steuerlichen Situation der betroffenen Beschäftigten führen kann.
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