Die BRAK hat mit einer Initiativstellungnahme Unzulänglichkeiten im Strafverfahren, namentlich bei der Urteilsabsetzungs- und der Revisionsbegründungsfrist, kritisiert. Nach Ansicht der BRAK treffen zwei Probleme aufeinander, die sich gegenseitig potenzieren und zu extremen Diskrepanzen und letztlich zur Beschneidung von Rechtsmittelmöglichkeiten im Strafprozess führen.

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