Die BRAK hat mit einer Initiativstellungnahme Unzulänglichkeiten im Strafverfahren, namentlich bei der Urteilsabsetzungs- und der Revisionsbegründungsfrist, kritisiert. Nach Ansicht der BRAK treffen zwei Probleme aufeinander, die sich gegenseitig potenzieren und zu extremen Diskrepanzen und letztlich zur Beschneidung von Rechtsmittelmöglichkeiten im Strafprozess führen.
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen