Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob der steuerlichen Teilwertermittlung gemäß § 6a EStG für mehrere Pensionszusagen gegenüber einem Berechtigten ein einheitliches Finanzierungsendalter zugrunde zu legen ist, obwohl die Zusagen unterschiedliche vertragliche Pensionsalter vorsehen (Az. XI R 42/18).

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