Der BFH hatte zu entscheiden, ob bei einem unterjährigen Wechsel aller am Kapital einer Personengesellschaft beteiligten Gesellschafter der Gewerbeertrag für den gesamten Erhebungszeitraum einheitlich zu ermitteln ist, oder ob eine getrennte Ermittlung für die Zeiträume vor und nach dem Gesellschafterwechsel zu erfolgen hat, wenn auf diesen Zeitpunkt ein Zwischenabschluss erstellt worden ist (Az. IV R 8/17).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen