Ein generelles Reverse-Charge-Verfahren kann nach Ansicht der Bundesregierung grundsätzlich ein wirksames Mittel zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges in der EU sein. Das Recht, die Initiative für eine Änderung des geltenden Rechtsrahmens der Mehrwertsteuer zu ergreifen, liege allein bei der EU-Kommission.
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