20180514CEST180502+0100 Keine Vorgaben zu Mindestpersonal
Der Betriebsrat einer Klinik wollte eine personelle Mindestbesetzung f�r den Pflegedienst erstreiten – vergeblich. Denn das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein erteilte dem Ansinnen eine Absage.
Eine Einigungsstelle kann auch aus Gr�nden der Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz Krankenh�usern keine Vorgaben zur personellen Mindestbesetzung des Pflegeteams auf bestimmten Stationen machen. Eben dies hatte der Betriebsrat einer Schleswig-Holsteiner Klinik angestrebt. Im Laufe des Einigungsstellenverfahrens schlossen die Beteiligten zwar verschiedene Zwischenvereinbarungen. Dabei wurden auch Gutachten zur Belastungs- und Gef�hrdungssituation des Pflegepersonals eingeholt. Zu einer abschlie�enden Einigung f�hrte das aber nicht.
Daher musste das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit Urteil vom 25. April 2018 (Az. 6 TaBV 21/17) entscheiden, ob der Arbeitgeber eine Handlungspflicht gehabt h�tte. Eine solche bestehe erst, wenn entweder Gef�hrdungen feststehen oder im Rahmen einer Gef�hrdungsbeurteilung konkret festgestellt sind, so die Richter. Die Einigungsstelle d�rfe das Bestehen einer Gef�hrdung nicht eigenst�ndig anhand eines Gutachtens erkl�ren. Generell habe der Betriebsrat bei der Personalplanung des Arbeitgebers nicht erzwingbar mitzubestimmen. Ein Überlastungsschutz m�sse vielmehr durch andere Ma�nahmen, etwa auf organisatorischer Ebene, gew�hrleistet werden.
(LArbG Schleswig-Holstein / STB Web)
Artikel vom: 14.05.2018
Quelle: STB Web.