20180424CEST221351+0100 Weitreichende Kfz-Steuerbefreiung f�r Krankentransporter
Das Finanzgericht M�nster hat entschieden, dass ein Fahrzeug, das zur Krankenbef�rderung genutzt wird, auch dann von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, wenn es nicht ausschlie�lich f�r dringende Soforteins�tze verwendet wird.
Geklagt hatte ein Unternehmen, das Krankenfahrten durchf�hrt. Mit einem Neunsitzer bef�rdert der Betrieb t�glich k�rperlich oder geistig Behinderte sowie sturzgef�hrdete Patienten. Das Hauptzollamt verwehrte die daf�r beantragte Steuerbefreiung mit der Begr�ndung, es werde nicht ausschlie�lich zu dringenden Soforteins�tzen wie etwa zur Notfallrettung verwendet.
Das sahen die Richter am Finanzgericht M�nster mit Urteil vom 25. Januar 2018 (Az. 6 K 159/17 Kfz) lockerer: Das Fahrzeug der Kl�gerin erf�lle s�mtliche Voraussetzungen der Steuerbefreiungsvorschrift, da es ausschlie�lich zur Krankenbef�rderung verwendet werde. Der Wortlaut des Gesetzes sehe keine ausschlie�liche Verwendung zu dringenden Soforteins�tzen vor. Eine dahingehende Auslegung sei auch aus systematischen Gr�nden nicht vorzunehmen. Dar�ber hinaus sei das Fahrzeug aufgrund der Beschriftung �u�erlich als zur Krankenbef�rderung bestimmt erkennbar und sei dem Zweck der Krankentransporte nach seiner Bauart und Einrichtung angepasst.
(FG M�nster / STB Web)
Artikel vom: 24.04.2018
Quelle: STB Web.