20180227CET193659+0100 Apotheken können sich für „securPharm“ registrieren
Für den Kampf gegen gefälschte Arzneimittel können alle Apotheken in Deutschland ab dem 1. April 2018 einen Zugang zum Fälschungsschutzsystem „securPharm“ beantragen.
Dazu müssen sie sich bei der Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) mithilfe des N-Ident-Verfahrens legitimieren lassen und erhalten dann ihr elektronisches Zertifikat (N-ID), welches eine Grundvoraussetzung für die Anbindung darstellt. Das teilt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände heute mit. Bundesweit haben seit 2013 schon fast 400 Apotheken erfolgreich am Testbetrieb von „securPharm“ teilgenommen.
Ab 9. Februar 2019 dürfen nur noch rezeptpflichtige Arzneimittel in Verkehr gebracht werden, die eine Echtheitsprüfung mit zwei Sicherheitsmerkmalen – Erstöffnungsverschluss und DataMatrix-Code – erfolgreich bestanden haben. „Die Apotheken werden bestens vorbereitet sein, um ihre Patienten auch weiterhin mit allen notwendigen Arzneimitteln zu versorgen, wenn die Fälschungsschutzrichtlinie Anfang nächsten Jahres in Kraft tritt“, sagt Dr. Hans-Peter Hubmann, ABDA-Vorstandsmitglied und securPharm-Verantwortlicher. „Wir können jetzt sukzessive von der Vorbereitungs- in die Einrichtungsphase übergehen. Die Apotheken haben ausreichend Zeit, um sich vor dem Beginn des Scharfschaltens von ‚securPharm‘ am 9. Februar 2019 mit den neuen Sicherheitsprüfungen und geänderten Arbeitsprozessen vertraut zu machen. Mit dem System erhöhen die Apotheker die Arzneimittelsicherheit für ihre Patienten noch einmal deutlich.“
(ABDA / STB Web)
Artikel vom: 27.02.2018
Quelle: STB Web.