20170828CEST180857+0100 Klinik-Anästhesist ist sozialversicherungspflichtig
Bei einem im OP-Bereich einer Klinik tätigen Facharzt für Anästhesiologie liegt eine abhängige und damit sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor, entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG).
Geklagt hatte ein Facharzt für Anästhesiologie, der für verschiedene Kliniken auf Stundenbasis tätig ist. Auf den Statusfeststellungsantrag einer Klinik hin hatte die Deutsche Rentenversicherung entschieden, dass der Arzt eine abhängige Beschäftigung ausübe und daher versicherungspflichtig sei.
Der Anästhesist dagegen ging von einer honorarärztlichen Tätigkeit aus. Das sahen die Richter anders: Der Arzt sei in die Arbeitsorganisation der Klinik eingegliedert gewesen. So habe er die Arbeitsgeräte der Klinik genutzt und sei Teil eines Teams aus Pflegekräften und Ärzten gewesen. Auch könne er sich nicht auf die Ausnahmeregelung für Notärzte im Rettungsdienst berufen.
Das Hessische Landessozialgericht hat bereits zuvor entschieden, dass eine OP-Krankenschwester wie auch eine Pflegefachkraft in einem Pflegeheim regelmäßig abhängig beschäftigt sind.
(Hess. LSG / STB Web)
Artikel vom: 28.08.2017
Quelle: STB Web.