20170712CEST201255+0100 Tarifeinheitsgesetz ärgert Ärzte
Das Bundesverfassungsgericht billigte das umstrittene Tarifeinheitsgesetz, hat aber kleineren Gewerkschaften dennoch ihr volles Streikrecht belassen. Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund nimmt dies nicht nur als Teilerfolg, sondern will auch in Zukunft weiter Tarifverträge schließen.
Mit dem Karlsruher Urteil werde der gewerkschaftliche Wettbewerb ausdrücklich geschützt, urteilte die Vertretung der Ärzteschaft. Das schließe auch das Streikrecht ein. Das Urteil aus Karlsruhe zeige, dass das Gesetz zur Tarifeinheit nicht die Wirkung werde entfalten können, die sich seine Befürworter von ihm versprochen hatten.
Auch wenn die Verfassungsbeschwerde nicht zu einer völligen Aufhebung des Gesetzes geführt habe, sehe man sich durch die jetzt formulierten Spielregeln ermutigt, weiterhin uneingeschränkt vom Grundrecht zur Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbeziehungen Gebrauch zu machen.
Die Gewerkschaft kündigte folgerichtig an, auch in Zukunft als eigenständige Gewerkschaft Tarifverträge mit Arbeitgebern im Gesundheitswesen vereinbaren zu wollen.
(Marburger Bund / STB Web)
Artikel vom: 12.07.2017
Quelle: STB Web.