20161019CEST143509+0100 Tarifeinigung für Ärzte in kommunalen Kliniken: Fünf Prozent mehr Gehalt in drei Stufen
Nach zweitägigen Verhandlungen haben sich der Marburger Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in Bonn auf einen neuen Tarifabschluss für die rund 55.000 Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern geeinigt.
Die Tarifeinigung sieht eine lineare Gehaltssteigerung in drei Stufen vor und hat ein Gesamtvolumen von fünf Prozent. Die Ärztegehälter werden in einem ersten Schritt rückwirkend zum 1. September 2016 um 2,3 Prozent angehoben. Zum 1. September 2017 erfolgt eine zusätzliche Erhöhung um 2,0 Prozent und zum 1. Mai 2018 eine weitere Gehaltssteigerung um 0,7 Prozent. Analog zur linearen Gehaltserhöhung steigen im selben Umfang die Stundenentgelte des Bereitschaftsdienstes und der Rufbereitschaft. Die neue Entgelttabelle hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018. Die Tarifeinigung gilt bundesweit – mit Ausnahme von Berlin und Hamburg – für rund 550 kommunale Krankenhäuser im Tarifbereich der VKA.
Zusätzlicher Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag zur Altersvorsorge
Darüber hinaus vereinbarten beide Seiten die Einführung eines zusätzlichen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrags im Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Ärztinnen und Ärzte. Ab 1. September 2016 wird bei Pflichtversicherten in der kommunalen Zusatzversorgungskasse ein Beitrag in Höhe von 0,2 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts erhoben, ab 1. September 2017 ein Beitrag in Höhe von 0,3 Prozent und ab 1. September 2018 ein Beitrag in Höhe von 0,4 Prozent.
Die von den Verhandlungskommissionen gefundene Tarifeinigung steht noch unter dem Vorbehalt einer Zustimmung der Tarifgremien des Marburger Bundes.
(Marburger Bund / STB Web)
Artikel vom: 19.10.2016
Quelle: STB Web.