20160815CEST184210+0100 Wo Psychologie draufstehen darf
Weiterbildungsanbieter dürfen keine Berufsbezeichnungen wie „Betriebspsychologe (FH)“, Organisationspsychologe (FH)“ oder Kommunikationspsychologe (FH)“ verleihen, wenn die Teilnehmer kein Hochschulstudium der Psychologie vorweisen können, entschied das Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht.
Ein Psychologenverein hatte gegen eine Einrichtung für berufsbegleitende Weiterbildungen geklagt. Diese wird in Zusammenarbeit mit einer Fachhochschule des Mittelstands tätig. Nach Abschluss der Lehrgänge erhalten die Absolventen ein „Hochschul-Zertifikat“ mit dem Titel eines Betriebs-, Organisations- oder Kommunikationspsychologen (FH). Das missfiel dem Psychologenverein, weil diese Werbung den Anschein erwecke, die Absolventen der Kurse dürften diese Berufsbezeichnungen auch ohne vorheriges Psychologiestudium führen.
Das sahen auch die Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht so. Ein erheblicher Teil der durchschnittlich informierten Verbraucher erwarte auch noch in der heutigen Zeit, dass ein Psychologe eine universitäre Grundausbildung im Studienfach Psychologie durchlaufen hat. Daran ändere auch nichts, dass es mittlerweile „Hunde-“ oder „Pferde-Psychologen“ gebe, denn von diesen erwarte niemand ernsthaft, dass sie ein Psychologiestudium absolviert haben.
(Schleswig-Holst. OLG / STB Web)
Artikel vom: 15.08.2016
Quelle: STB Web.