20150324CET180007+0100 Apothekenrabatte bei Versand aus dem Ausland zulässig?
Mit Beschluss vom 24. März 2015 hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf dem europäischen Gerichtshof Fragen zur Vereinbarkeit der Preisbindungsklauseln im deutschen Arzneimittelgesetz (AMG) mit europäischem Recht vorgelegt.
Dem Vorlagebeschluss liegt ein Rechtsstreit zwischen zwei Vereinen, dem „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.“, Bad Homburg, und dem „Deutsche Parkinson Vereinigung e. V.“, Neuss, zugrunde. Letzterer bewirbt gegenüber seinen Mitgliedern ein Bonussystem der niederländischen Versandapotheke DocMorris. Sofern bestimmte rezeptpflichtige Parkinson-Medikamente bei DocMorris in den Niederlanden bestellt und nach Deutschland versandt werden, erhalten Neukunden einen einmaligen Betrag in Höhe von 5,00 EUR und auch bei Folgebestellungen pro Rezept einen Bonus in Höhe von 2,50 EUR. Weiterhin erhalten Kunden einen Bonus in Höhe von 0,5 Prozent des Medikamentenwertes.
Apotheken sind in Deutschland bei der Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente aufgrund des Arzneimittelgesetzes (AMG) an die festgesetzten einheitlichen Abgabepreise gebunden, Rabatte sind unzulässig. Für Apotheken mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der europäischen Union, die verschreibungspflichtige Medikamente im Wege des Versandhandels an Endverbraucher nach Deutschland abgeben, gilt das Rabattverbot gleichermaßen.
Deutsche Preisbindungsregelungen mit EU-Recht vereinbar?
Diese vormals streitige Frage haben der gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte als auch des Bundesgerichtshofs entsprechend entschieden und die entsprechenden Regelungen im AMG als mit dem Recht der Europäischen Union für vereinbar erklärt. Der Gesetzgeber hat durch die Neufassung des § 78 AMG zwischenzeitlich dieses Rabattverbot auch für ausländische Apotheken ausdrücklich normiert.
Die Europäische Kommission hat gegen die Bundesrepublik Deutschland jedoch aufgrund dieser Preisbindungsregelungen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Europäische Kommission vertritt die Auffassung, die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln stelle eine Behinderung des freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union dar.
Im Hinblick auf die Einwände der Kommission hält das OLG Düsseldorf eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof für angezeigt (Az. I – 20 U 149/13).
(OLG Düsseldorf / STB Web)
Artikel vom: 24.03.2015
Quelle: STB Web.