20140829CEST210318+0100 Keine Reform der Apothekenhonorare
Die Bundesregierung lehnt die von Gesundheitsexperten vorgeschlagene Honorarreform für Apotheken ab und gibt gute Gründe, an dem bisherigen System festzuhalten.
Eine Abkehr vom Grundsatz eines einheitlichen Apothekenabgabepreises für verschreibungspflichtige Arzneimittel hätte laut Bundesregierung zur Folge, dass Versicherte für dasselbe Arzneimittel gegebenenfalls unterschiedlich hohe Preise und Zuzahlungen zu leisten hätten. Es solle jedoch gerade ausgeschlossen sein, den Patienten in einer Not- und Behandlungssituation etwaige Preisvergleiche zuzumuten, schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Zweifelhafter Nutzen der Reform
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hatte in einem Gutachten vom Juni 2014 vorgeschlagen, die Apothekenhonorierung zu ändern. Die Regierung gibt zu bedenken, dass der Sachverständigenrat selbst auf die Gefahr einer zu hohen Handelsspanne hingewiesen habe. In Regionen mit geringer Apothekendichte könnten sich dann „ungewollt höhere Preise und damit höhere Zuzahlungen ergeben“. Es sei auch zu bezweifeln, dass sich die Niederlassung von Apothekern in schwach besetzten Regionen durch die vorgeschlagene Reform der Vergütung verbessern würde.
Bewährten Strukturen werden beibehalten
Die Regierung will auch im Kern an der inhabergeführten Apotheke mit freiberuflich tätigen Apothekern festhalten. Das bestehende System gewährleiste am besten „eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung auf der Grundlage hoher professioneller Standards“. In Deutschland gilt ein generelles Fremdbesitzverbot für Apotheken. Nach einer Lockerung des Mehrbesitzverbotes darf ein Inhaber nun maximal vier Apotheken betreiben, wobei der Apotheker eine Hauptapotheke selbst leiten muss. Zudem müssen die Hauptapotheke und die Filialapotheken im selben Kreis oder im Nachbarkreis, also dicht beieinander liegen.
(hib / STB Web)
Artikel vom: 29.08.2014
Quelle: STB Web.