20140328CET181720+0100 Kabinett beschließt Gesetzesentwurf zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung
Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG) beschlossen.
Zum 1. Januar 2015 wird der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent abgesenkt. Die Hälfte, nämlich 7,3 Prozent trägt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber. Der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, den Arbeitnehmer bislang allein zahlen, wird gestrichen, genauso wie der pauschale Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen bisher erheben konnten. Stattdessen kann künftig jede Krankenkasse einen kassenindividuellen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. Weil dieser prozentual direkt vom Einkommen eingezogen wird, entfällt das bürokratische Einzugsverfahren des bisherigen Zusatzbeitrags, genauso wie ein steuerfinanzierter Sozialausgleich.
Neuregelung soll bereits zum 1. Januar 2015 in Kraft treten
Wie hoch der Zusatzbeitrag einer Kasse ausfallen wird, hängt davon ab, wie wirtschaftlich eine Kasse arbeitet. Wenn eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht. „Durch das Gesetz erhöhen wir den Anreiz der Kassen im Wettbewerb um Versicherten eine qualitativ hochwertige Versorgung anzubieten und effizient zu wirtschaften, um so die Zusatzbeiträge möglichst gering zu halten“, so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Damit die unterschiedliche Einkommensstruktur der Mitglieder der Krankenkassen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen für einzelne Krankenkassen führt, ist ein vollständiger und unbürokratischer Einkommensausgleich vorgesehen. Dadurch werden alle Krankenkassen in Bezug auf die Höhe der beitragspflichtigen Einkommen ihrer Mitglieder rechnerisch gleichgestellt.
(BMG / STB Web)
Artikel vom: 26.03.2014
Quelle: STB Web.