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Recht, Steuer
Richteramt: NRW plant flexiblere Altersgrenzen für Richter

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Artikel vom 21. Juli 2025

NRW will Richterinnen und Richtern per Gesetz ermöglichen, freiwillig statt bis zum 67. bis zum 69. Lebensjahr zu arbeiten. Der Landtag soll die Landesregierung demnach beauftragen, hierfür einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Hierauf macht die BRAK aufmerksam.

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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